Der A80-Motorradführerschein (Schlüsselzahl A80)
ist eine Führerscheinklasse, die wenig bekannt ist.
Er ist ein sogenannter Übergangsführerschein, der Motorradfahrer anspricht, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, aber für die
offene Klasse („A-Klasse) zu jung ist.
Die Bedingungen für den A80-Führerschein:
- Das 21. Lebensjahr ist vollendet.
- Die Fahrerlaubnisklasse „A80“ wird mit allen Kriterien der offenen Klasse geschult.
- Die praktische Prüfung findet auf einer „A“-Ausbildungsmaschine statt.
Zu beachten ist:
Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr dürfen nur „A2“ Maschinen (Leistungsbeschränkt 35 kW, 0,2kW je kg Leergewicht) geführt werden.
Nach Erreichen des 24. Lebensjahr dürfen auch Motorräder der Klasse „A“ ohne Einschränkung gefahren werden.
Ausbildungskosten
Grundgebühr
250,00 €
Je Fahrstunde
65,00 €
Je Sonderfahrt
70,00 €
Vorstellung zu
praktischen Prüfung
190,00 €